Mitgliedsverein

Die Hermann-Gmeiner-Akademie als SOS-Kinderdorf International Mitgliedsverein

Die SOS-Kinderdorf Hermann-Gmeiner-Akademie ist einer der 599 Vereine von SOS Kinderdorf International, der Föderation aus 132 Ländern.

Statuten der Hermann-Gmeiner-Akademie


Auszug Statuten des Vereins SOS-Kinderdorf Hermann-Gmeiner-Akademie 

§  1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „SOS-Kinderdorf Hermann-Gmeiner-Akademie“ und hat seinen Sitz in Innsbruck

§  2 Zweck

Der Verein ist überparteilich, verfolgt gemeinnützige Zwecke und ist nicht auf die Erzielung eines Gewinnes gerichtet. Er fördert die Erwachsenenbildung bzw. die Erwachsenenaus- oder -weiterbildung im Bereich der SOS-Kinderdorf-Idee zu deren Unterstützung und Umsetzung sowie die Aufarbeitung und Auswertung der Entwicklung der SOS-Kinderdörfer zur Verbreitung und Vertiefung der Idee.

 

§ 3 Ideelle Mittel zur Erreichung des Zwecks

Zur ideellen Umsetzung des Vereinszweckes unterhält der Verein die Hermann-Gmeiner-Akademie, die allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie Freunden der SOS-Kinderdorf-Organisation als geistiges Zentrum und Stätte der Begegnung sowie zur Förderung, ideellen Pflege, Vertiefung und Verbreitung der SOS-Kinderdorf-Idee dient.
 

Der Verein setzt sich zur Erreichung dieses Zwecks insbesondere folgende Aufgaben:
 

I.   Geistige Beheimatung und Betreuung von SOS-Kinderdorf Müttern/Vätern und anderen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der SOS-Kinderdorf-Organisation.
 

II.  Durchführung von Veranstaltungen, bspw. Seminare, Konferenzen, Tagungen, welche allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für die verschiedenen Formen der Aus- und Weiterbildung, Freunden des SOS-Kinderdorfes sowie befreundeten Organisationen offen stehen, unter Bereitstellung von notwendigem Lehr- und Lernmaterial.

 

III. Fachliche Öffentlichkeitsarbeit durch Dokumentation und Publikation.

a)  Der Verein dokumentiert die historische Entwicklung des SOS-Kinderdorfes. Dafür werden einschlägige Bild-, Ton- und Textdokumente recherchiert, neu erarbeitet, gesammelt, archiviert, analysiert und einer interessierten kinderdorfinternen wie –externen Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
 

b) Veröffentlichung von - teils auch wissenschaftlichen - Arbeiten unter besonderer Berücksichtigung der Arbeit in den SOS-Kinderdorf-Einrichtungen.
 

c) Darstellung des SOS-Kinderdorfes als sozialpädagogisches Modell der Jugendhilfe.
 

d) Darstellung des SOS-Kinderdorfes als völkerverbindende Organisation. Soziale Bewusstseinsbildung in Richtung auf Frieden und Verständigung.
 

e) Bereitstellung einer Bibliothek und eines Archivs zu kinderdorf-relevanten Themen für alle SOS-Kinderdorf-Mitarbeiter und -Mitarbeiterinnen.

 

IV. Organisation und Durchführung von Hermann-Gmeiner-Tagen. Dabei handelt es sich um Klausuren, Tagungen oder Seminare zur integrativen Weiterentwicklung der SOS-Kinderdorf-Idee.
 

V. Ehrungen und Verleihungen von Auszeichnungen im SOS-Kinderdorf an Personen, die sich um die SOS-Kinderdorf-Idee verdient gemacht haben.
 

VI. Fachlicher Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, die mit Kinder- und Jugendfragen befasst sind.

§ 3a Finanzierungsmittel

Die zur Erfüllung des Vereinszweckes erforderlichen finanziellen Mittel werden aufgebracht durch:

I.   Entgelte für angebotene Dienstleistungen im Rahmen von Veranstaltungen

II.  Leistungen und freiwillige Zuwendungen von dritten Personen, von
     Mitgliedervereinen der SOS-Kinderdorf-Organisation in aller Welt und von
     der öffentlichen Hand

III. Sponsoringeinnahmen

IV. Erträge aus dem Vermögen des Vereins